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MA 28, Umgestaltung der Mariahilfer Straße - bauliche Maßnahmen Prüfersuchen gem. § 73e Abs. 1 WStV vom 24. März 2014

Bei der im Prüfungszeitpunkt in Umsetzung befindlichen Umgestaltung der Mariahilfer Straße im 6. und 7. Wiener Gemeindebezirk, ein Einkaufs- und Flanierboulevard mit einer Bedeutung weit über die Stadtgrenze hinaus, handelte es sich um ein Vorhaben, bei dem unterschiedlichste Interessen (Anrainerinnen bzw. Anrainer, Wirtschaft, öffentlicher Verkehr, Individualverkehr etc.) zu berücksichtigen waren. Die Teilung des Vorhabens in zwei Phasen zwecks Ermöglichung eines Probebetriebes, in der die neue Verkehrssituation überwiegend mit Bodenmarkierungen und Verkehrszeichen und mit möglichst geringem bautechnischem und finanziellem Aufwand provisorisch eingerichtet bzw. etabliert wurde, sollte eine sich daraus ergebende Projektanpassung noch vor den eigentlichen Umbaumaßnahmen ermöglichen. Es war aber bemerkenswert, dass durch eine knapp bemessene Terminplanung unter anderem eine aus einer Bürgerinnenbzw. Bürgerumfrage resultierende Projektanpassung im Rahmen der Ausschreibung keine Berücksichtigung fand und daher erst zu einem späteren Zeitpunkt in Form einer Projektänderung bzw. Projekterweiterung erfolgte.

Ferner bestand durch die Tätigkeiten einer Baustellenkoordinatorin bzw. eines Baustellenkoordinators bei dem bauausführenden Unternehmen nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien die Gefahr einer Interessenkollision.

Der Umstand, dass ausgebautes Pflastermaterial (Altmaterial) für die Gehsteige in den Begegnungszonen Verwendung findet, wodurch eine Kostenersparnis in der Höhe von rd. 160.000,-- EUR erzielbar erschien, war positiv zu bewerten.

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