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MA 69, Prüfung von Optionsverträgen

Prüfungsgegenstand waren die von der Magistratsabteilung 69 in den Jahren 2004 bis 2014 ausgearbeiteten Optionsverträge, wobei im Rahmen der stichprobenweisen Einschau besonderes Augenmerk auf die unterschiedlichen Ausgestaltungen wesentlicher Vertragsbestandteile gelegt wurde.

Entsprechend der Bestimmung des § 73d Abs. 1 Wiener Stadtverfassung, wonach die auf die Gebarung und Sicherheit bezogenen Beschlüsse der zuständigen Kollegialorgane von der Gebarungs- und Sicherheitskontrolle des Stadtrechnungshofes Wien ausgenommen sind, waren die Beschlussfassungen des Gemeinderates zu den Optionsverträgen nicht Gegenstand der Einschau. Vielmehr prüfte der Stadtrechnungshof Wien die Vor- und Aufbereitung der Vertragsunterlagen durch die Magistratsabteilung 69, die dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage für seine Beschlussfassungen dienten.

Bei seiner Prüfung verkannte der Stadtrechnungshof Wien nicht, dass es sich bei Optionsverträgen um zweiseitige Rechtsgeschäfte handelt, über deren Inhalte beide Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner Konsens erzielen müssen.

Die Einschau durch den Stadtrechnungshof Wien zeigte, dass die Ergebnisse der Vertragsverhandlungen und der daraus ableitbare Vertragsinhalt zum Teil nicht nachvollziehbar dokumentiert waren. Daraus ergaben sich aufzuzeigende Verbesserungspotenziale bei der Dokumentation der Verhandlungsergebnisse und der sich daraus ergebenden Vertragsinhalte. Empfehlungen waren unter anderem auszusprechen bezüglich der nachvollziehbaren Berechnung eines vereinbarten Optionsentgeltes, der angemessenen Bemessung der Dauer der Optionsverträge, der nachvollziehbaren Festlegung der wesentlichen Vertragsbestandteile sowie der Nachvollziehbarkeit der Stellungnahmen der Amtssachverständigen.

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