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MA 49, Querschnittsprüfung der Maßnahmen zur Erhaltung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken, Museen Teil 3 (Hermesvilla); Nachprüfung

Im Rahmen einer im Jahr 2011 durchgeführten Überprüfung stellte das damalige Kontrollamt einen sanierungsbedürftigen und sicherheitstechnisch bedenklichen Bauzustand der Hermesvilla fest. Aufgrund der ergangenen Empfehlungen leitete die Magistratsabteilung 49 punktuell Sicherungsmaßnahmen ein, um weitere Schäden am Bauwerk hintanzuhalten. Aufgrund der Feststellungen im Bericht, sowie aufgrund von in Auftrag gegebenen Bestandsgutachten, beabsichtigte die Dienststelle sodann eine bauliche Sanierung der Hermesvilla durch die Magistratsabteilung 34 vornehmen zu lassen.

Sie plante die erforderlichen Sanierungsarbeiten der Hermesvilla sukzessive im Weg der Erhaltung vorzunehmen und beantragte als ersten Schritt Mittel für die Dachsanierung beim zuständigen Gemeinderatsausschuss. Ein diesbezüglicher Hinweis auf die Notwendigkeit der Durchführung weiterer Baumaßnahmen erfolgte nicht. Der Stadtrechnungshof Wien wies darauf hin, dass die Sanierung von derartigen Projekten nach vorangegangener Bauzustandserhebung im Detail zu planen ist und sodann für die projektierten Maßnahmen die Gesamtkosten zu ermitteln sind.

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