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MA 36, Tätigkeit der Theaterkommission

Der Magistratsabteilung 36 obliegt die Vollziehung des Wiener Veranstaltungsgesetzes. Aufgrund einer Bestimmung dieses Gesetzes war die Theaterkommission für Wien im Zeitpunkt der Prüfung ihrer Tätigkeit durch den Stadtrechnungshof Wien als fachlicher Beirat für den Magistrat der Stadt Wien eingesetzt. In dieser Funktion war sie für die periodische Begutachtung der Eignung von 22 Veranstaltungsstätten zuständig.

Die Kritikpunkte, welche bei der Prüfung durch den Stadtrechnungshof Wien am deutlichsten hervortraten, waren die Anzahl der Sitzungen mit unvollständiger Kommission. Ferner war die Behandlung von vorgefundenen Mängeln hinsichtlich der Vorschreibung von Maßnahmen zu deren Behebung und abschließender Kontrolle kritikwürdig.

Die Einschau ergab ferner, dass behördliche Kontrollen durch die Magistratsabteilung 36 im Vergleich zu den Überprüfungen durch die Theaterkommission für Wien zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Stadtrechnungshof Wien als mindestens gleichwertig anzusehen waren.

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