MA 18, MA 19, MA 21 und MA 28, Prüfung der Einhaltung von Zahlungsfristen
Der Stadtrechnungshof Wien prüfte die Einhaltung der Zahlungsfristen anhand einer
stichprobenweisen Einschau in Rechnungsdaten der Magistratsabteilungen 18, 19, 21
und 28. Festzustellen war, dass diese Magistratsabteilungen für Schlussrechnungen auf
den bundesvergabegesetzlichen vorgesehenen Ausnahmetatbestand zur Vereinbarung
einer 60-tägigen Zahlungsfrist generell zurückgriffen, es jedoch unterließen, die für jeden Einzelfall erforderliche Begründung zu dokumentieren.
Die vertraglich vereinbarten Zahlungsfristen wurden überwiegend nicht eingehalten. Als
häufige Ursachen wurden Personalengpässe, die Umstellungsphase auf elektronische
Rechnungsbearbeitung und die von der Magistratsabteilung 6 bei der Fristberechnung
nicht berücksichtigte Überweisungsdauer erkannt.
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