MA 20, Prüfung der Gebarung hinsichtlich des Ökostromfonds sowie der Ökostrom- und Energieeffizienzmaßnahmenförderung
Die Magistratsabteilung 20 "Energieplanung" nahm mit 1. Jänner 2011 ihre Tätigkeiten
auf. Einige ihrer Hauptaufgaben sind die Verwaltung des Fonds des Landes Wien zur
Förderung von Ökostromanlagen (Ökostromfonds) sowie die Gestaltung der Bezug habenden Förderungsrichtlinie, die Mitwirkung bei der Gestaltung und Gewährung sonstiger energierelevanter Förderungen sowie die Mitwirkung bei Projekten zur Bewusstseinsbildung betreffend die Steigerung der Energieeffizienz (Energieberatung).
Im Rahmen der gegenständlichen Einschau hat der Stadtrechnungshof Wien in der
Magistratsabteilung 20 für den Zeitraum 1. Jänner 2011 bis 30. Juni 2013 die Gebarung
des Ökostromfonds, das heißt seine Einrichtung und Verwaltung sowie die
Ökostrom- und Energieeffizienzmaßnahmenförderungen als dessen Aufgabe, einer
stichprobenweisen Prüfung unterzogen.
Dabei wurde unter anderem empfohlen, formelle Mängel in den Förderungsrichtlinien zu
beseitigen sowie organisatorische Verbesserungen bei der Förderungsabwicklung umzusetzen. Im Bericht nahm auch die Darstellung der finanziellen Gestionierung des
Ökostromfonds als unselbstständiger Verwaltungsfonds des Landes Wien breiten Raum
ein und führte zu Empfehlungen hinsichtlich des Ausweises dieser finanziellen Mittel
sowie der damit zusammenhängenden Zinserträge.
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