Inhaltsverzeichnis


 
MA 28, Umgestaltung der Mariahilfer Straße; Bürgerinnen- bzw. Bürgerumfrage Prüfersuchen gem. § 73e Abs 1 WStV vom 24. März 2014

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog auf Ersuchen der FPÖ-Gemeinderäte Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. und Anton Mahdalik gem. § 73e Abs 1 der Wiener Stadtverfassung die Umgestaltung der Mariahilfer Straße sowie die diesbezügliche Bürgerinnenbzw. Bürgerbefragung einer Prüfung.


Die Grundlage für die Durchführung der Bürgerinnen- bzw. Bürgerbefragung bildete der Beschluss des Gemeinderates vom 13. Dezember 2013. Der Stadtrechnungshof Wien gelangte zur Auffassung, dass es sich dabei um keine Volksbefragung nach dem Bundes-Verfassungsgesetz bzw. nach der Wiener Stadtverfassung handelte.


Für die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Zuge der Neugestaltung der Mariahilfer Straße genehmigten die jeweils zuständigen Organe aus den Mitteln des Zentralbudgets insgesamt einen Betrag in der Höhe von rd. 3,25 Mio.EUR. Davon wurde im Jahr 2013 und bis zum 31. Juli 2014 insgesamt ein Betrag in der Höhe von rd. 2,05 Mio.EUR aufgewendet. Die diesbezüglichen Werbemaßnahmen wurden z.T. von der Magistratsabteilung 28 im Rahmen der "sonstigen Öffentlichkeitsarbeit" beauftragt und beinhalteten im Wesentlichen unterschiedliche Informationsmaßnahmen an die Bevölkerung. Des Weiteren beauftragte die Magistratsabteilung 53 unter dem Titel "Mediamittel" diverse Medienunternehmen mit der Schaltung von Inseraten bzw. vereinbarte mit diesen Kooperationen.


Für die operative Durchführung der Bürgerinnen- bzw. Bürgerbefragung wurde von den zuständigen Organen für die Bezirke sechs und sieben ein Budget von jeweils rd. 0,28 Mio.EUR (netto) genehmigt. Bis zum Stichtag 31. Juli 2014 wurde insgesamt in Summe ein Betrag in der Höhe von rd. 0,53 Mio.EUR ausgegeben, wobei das Projekt bis auf eine Teilrechnung von maximal rd. 600,-- EUR zur Gänze abgerechnet war. Im Zuge der Erstellung des Rechnungsabschlusses 2014 soll den Bezirken im Sinn des Beschlusses des Gemeinderates vom 4. April 2013 eine entsprechende Förderung aus dem Zentralbudget gewährt werden. Die Durchführung der Bürgerinnen- bzw. Bürger


 
Vollständiger Text