MA 64, Aufsichtsbehördliche Maßnahmen nach Vorfällen bei Straßenbahnen
Die Magistratsabteilung 64 legte über die gemeldeten Vorfälle bei Straßenbahnen sorgfältig gestaltete aufsichtsbehördliche Akten an, bei deren Bearbeitung erforderlichenfalls
Amtssachverständige mit eisenbahntechnischen Kenntnissen aus anderen Magistratsabteilungen eingebunden wurden.
Empfehlungen des ehemaligen Kontrollamtes der Stadt Wien aus vorangegangenen
Tätigkeitsberichten, die die Sicherheit des Straßenbahnbetriebes in Wien betrafen, wurden von der Magistratsabteilung 64 auf eigenes Betreiben aufgegriffen und deren Umsetzung bei den Eisenbahnunternehmen aufsichtsbehördlich begleitet.
Medienberichte über Vorfälle bei Straßenbahnen wurden von der Magistratsabteilung 64 laufend durchgesehen, um das Einhalten der behördlichen Meldepflicht der Eisenbahnunternehmen über Vorkommnisse im Straßenbahnbetrieb, die öffentliches Aufsehen erregten, zu überwachen und gegebenenfalls fehlende Vorfallsmeldungen bei
den Eisenbahnunternehmen einzufordern.
Da nicht alle meldepflichtigen Vorfälle bei Straßenbahnen der Magistratsabteilung 64
gemeldet worden waren, sowie technische Stellungnahmen verspätet bzw. ohne eigene
Befundaufnahme durch Amtssachverständige erstellt worden waren, erkannte der
Stadtrechnungshof Wien noch Verbesserungsmöglichkeiten bei der Zusammenarbeit
der Magistratsabteilung 64 mit der Wiener Linien GmbH & Co KG und der Magistratsabteilung 46.
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