MA 69, Prüfung von Internetzugriffen
Im Rahmen der Einschau des Stadtrechnungshofes Wien wurde eine stichprobenweise Prüfung der Internetzugriffe in der Magistratsabteilung 69 für den Zeitraum der
Jahre 2011 bis 2013 durchgeführt.
Das vorrangige Ziel einer Zugriffskontrolle ist die Integrationssicherstellung und die
Sicherstellung einer strengen Vertraulichkeit von Informationen. Die Zugriffskontrolle
ist somit eine Überwachung wie auch eine Steuerung des Zugriffs auf bestimmte
Ressourcen.
Aufgrund der vom Stadtrechnungshof Wien vorgelegten Unterlagen der Magistratsabteilung 69 stellte dieser fest, dass die gesetzten Maßnahmen seitens der Dienststellenleitung der Magistratsabteilung 69 zur Kontrolle und Steuerung der Internetzugriffe mit großer Sorgfalt durchgeführt wurden.
Als Verbesserungspotenzial erschien dem Stadtrechnungshof Wien ein noch zu erstellendes schriftliches Benutzerinnen- bzw. Benutzerberechtigungskonzept und die
Festlegung einer klaren Stellvertreterinnen- bzw. Stellvertreterregelung für den IKTBeauftragten der Magistratsabteilung 69. Ebenso sollte künftig seitens des IKTBeauftragten ein stärkeres Augenmerk auf die Dokumentation des Schulungsbedarfes der Magistratsabteilung 69 gelegt werden. Die Magistratsabteilung 69 sagte zu,
sämtlichen Empfehlungen des Stadtrechnungshofes Wien zu folgen und die notwendigen Schritte zu setzen.
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