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MA 42 und MA 49, Prüfung der wirtschaftlichen Nutzung von Fischereieigen- und Fischereipachtrevieren der Stadt Wien

Berichtsgegenstand war die Prüfung der wirtschaftlichen Nutzung von Fischereieigenund Fischereipachtrevieren in der Stadt Wien. Der Prüfungsschwerpunkt lag in der Darstellung und näheren Betrachtung der Verpachtungen der Wiener Fischwässer durch die Magistratsabteilung 49. Als Betrachtungszeitraum wurden die Jahre 2011 bis 2013 herangezogen, wobei soweit erforderlich auf frühere und neueste Entwicklungen eingegangen wurde.


Gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien fällt das Fischereiwesen unter die Zuständigkeit der Magistratsabteilung 58. Darunter fallen sowohl Aufgaben der Legistik als auch der Vollziehung. Als gesetzgebende Behörde wurde von dieser im Wiener Fischereigesetz der Wiener Fischereiausschuss geschaffen, welcher die Interessen der Fischerei im Raum Wien wahrzunehmen hat und der Aufsicht der Magistratsabteilung 58 untersteht.


Bereits bescheidmäßig durch die Magistratsabteilung 58 festgestellte Fischereireviere im Eigentum der Stadt Wien werden von der Magistratsabteilung 49 verwaltet. Für den Wiener Teil des Nationalparks Donau-Auen erlässt die Magistratsabteilung 22 als Nationalparkbehörde für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren "Fischereiliche Managementpläne", in denen spezifische Regelungen für die Fischerei im Nationalpark getroffen werden.


Die Magistratsabteilung 42 ist unter anderem verwaltende und erhaltende Abteilung der als Parkanlagen und Grüner Prater genutzten Flächen. In diesem Zusammenhang ist sie auch grundverwaltende Abteilung der in diversen Parkanlagen befindlichen befischbaren und nicht befischbaren Teiche.


Im Zuge seiner Prüfung stellte der Stadtrechnungshof Wien Verbesserungspotenziale hinsichtlich der Aktualisierung der Verzeichnisse bezüglich der in Parkanlagen befindlichen Teiche und einer bestehenden sogenannten General - Fischerei - Lizenz fest.


 
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