Inhaltsverzeichnis

MA 5, MA 6 und MA 28, Prüfung des Entgelts für Aufwendungen bei digitalen und planlichen Auskünften aus dem digitalen Zentralen Leitungskataster

Die Magistratsabteilung 28 ist unter anderem für die Führung des digitalen Zentralen Leitungskatasters zuständig, der einen detaillierten Überblick über die Lage von unterirdisch errichteten Straßeneinbauten (z.B. Leitungstrassen) ermöglicht. Für die Bereitstellung dieser in analoger und digitaler Form erhältlichen Informationen wird ein vom Gemeinderat festgesetztes Entgelt verrechnet.

Bei der Prüfung der Gebührenbemessung und der von der Magistratsabteilung 5 erfolgenden Datenerhebung zur Darstellung der Kostendeckung im Gebührenspiegel stellte der Stadtrechnungshof Wien Abweichungen zu den magistratsintern geltenden Kalkulationsrichtlinien fest. Es wurde der Magistratsabteilung 28 daher empfohlen, die Berechnung auf der Grundlage aktueller Haushaltsdaten vorzunehmen bzw. gewissenhaft unter Zugrundelegung realistischer Annahmen (z.B. Anzahl der Datenanfragen) zu schätzen.

Der Magistratsabteilung 5 wurde empfohlen, die für die Kosten- und Leistungsrechnung gültigen Richtlinien auch auf den Ausweis des Kostendeckungsgrades im Gebührenspiegel zu beziehen, einen solchen für jede Geldleistung einzeln auszuweisen sowie eine regelmäßige Nachkalkulation auf der Grundlage von Ist-Daten vorzusehen.

Vollständiger Text