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MA 11, Prüfung der Krisenzentren

Von der Magistratsabteilung 11 wurden im Betrachtungszeitraum der Jahre 2012 bis 2014 zwölf regionale Krisenzentren für Kinder bis zum Ende der Schulpflicht sowie zwei Krisenzentren für Jugendliche betrieben. Insgesamt wurden in diesen Einrichtungen, die während der Abklärung eines Verdachtes der Gefährdung des Kindeswohls zur Unterbringung zur Verfügung standen, 122 Plätze vorgehalten.

Im Zuge der Einschau konnte sich der Stadtrechnungshof Wien im Wesentlichen von der Einhaltung der internen Vorgaben für die sozialpädagogische Arbeit in den Krisenzentren überzeugen. Da die geltenden fachlichen Standards jedoch nicht an geänderte Bedingungen angepasst waren und wesentliche Elemente eines zeitgemäßen sozialpädagogischen Konzeptes fehlten, wurde zur Sicherung einer hohen Arbeitsqualität die Überarbeitung und Aktualisierung der fachlichen Standards als notwendig erachtet.

Die Auslastung der Krisenzentren lag im Betrachtungszeitraum im Durchschnitt bei rd. 90 %. Eine vertiefte Prüfung zeigte jedoch, dass in diesen Einrichtungen zum Teil über längere Zeiträume Überbelegungen gegeben waren. Um eine Überschreitung der Gruppenhöchstzahl und dadurch entstehende personelle, räumliche und gruppendynamische Probleme künftig hintanzuhalten, wurde der Magistratsabteilung 11 empfohlen, ihre Maßnahmen zur Senkung der Aufnahmezahlen zu verstärken.

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