Inhaltsverzeichnis

MA 70, Prüfung der Verrechnung von Gebühren für Rettungseinsätze

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte in der Magistratsabteilung 70 die Vorschreibung und Einhebung der Gebühren für Rettungseinsätze in den Jahren 2011 bis 2014.

Die Einschau zeigte, dass die auf der Grundlage von Verhandlungen festgelegten Kassentarife der Sozialversicherungsträger nur geringfügig anstiegen, während die vom Wiener Gemeinderat mittels Verordnung festgelegten Gebühren eine deutliche Erhöhung erfuhren.

Die Zahl der verrechenbaren Rettungseinsätze, von denen rd. 90 % den Sozialversicherungsträgern in Rechnung gestellt wurden, entsprachen im letzten Jahr des Betrachtungszeitraumes annähernd jenen des Jahres 2011, die daraus resultierenden Leistungserlöse erhöhten sich moderat.

Mit der Verrechnung der Gebühren war neben der Magistratsabteilung 70 auch die Magistratsabteilung 6 befasst. Die jeweiligen Aufgaben waren in einer Vereinbarung festgelegt, wobei sich Optimierungspotenziale bei der Umsetzung zeigten. Hinsichtlich der Verwaltungsabläufe bestanden in der Magistratsabteilung 70 keine schriftlichen Vorgaben, obwohl solche in Anbetracht der Komplexität der vorzunehmenden Arbeitsschritte zweckmäßig erschienen. Nicht zuletzt schienen bezüglich der eingesetzten Softwareapplikationen Verbesserungen angezeigt.

Vollständiger Text