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Geschäftsgruppe "Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung" (MA 18, MA 19, MA 20, MA 21, MA 28, MA 29, MA 33, MA 41, MA 46 und MA 67); Prüfung der Beratung und Leistungserbringung durch Dritte Prüfersuchen gem. § 73a Abs. 1 WStV vom 19. Dezember 2014

Der Stadtrechnungshof Wien überprüfte auf Ersuchen des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien gem. § 73e Abs. 1 WStV die Kosten für Beratungen und Leistungserbringung durch Dritte im Ressort der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung.

Der Prüfungsumfang wurde auf jene Leistungen, die auf der Post 642 und auf der Post 728 in den Jahren 2011 bis 2014 verbucht waren, vom Stadtrechnungshof Wien festgelegt. Die von den Dienststellen der Geschäftsgruppe 6 im Jahr 2015 verbuchten Ausgaben fanden bis zum Zeitpunkt der Einschau im dritten Quartal Berücksichtigung. Die Überprüfung der Post 642 erfolgte zur Gänze. Auf der Post 728 erfolgte eine strichprobenweise Einschau jener Buchungen, die eine mögliche Beratungsleistung bzw. eine geistige Leistung beinhalteten.

Dabei zeigte sich, dass die von den Dienststellen der Geschäftsgruppe 6 auf der Post 642 gebuchten Beratungsleistungen als eher gering einzustufen waren. In den Jahren von 2011 bis zum dritten Quartal 2015 wurden lediglich 24 Buchungen mit einem Ausgabevolumen von 112.672,93 EUR verbucht.

Ein weiterer Inhalt der Prüfung betraf die von den Dienststellen der Geschäftsgruppe 6 diesbezüglich durchgeführten Vergabeverfahren. In diesem Bereich ergaben sich Verbesserungspotenziale hinsichtlich der Erstellung von Kostenschätzungen und von Prüfungen der Preisangemessenheit. Eine erhebliche Anzahl von Vergaben gaben aber keinen Anlass zur Beanstandung.

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