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MA 29, Maßnahmen zur Überwachung und Erhaltung der Reichsbrücke

Der Einsturz der zweiten Reichsbrücke im Jahr 1976 zeigte, dass bei ungünstigem Zusammenwirken einer Reihe von Faktoren, wobei jeder für sich allein ungefährlich sein kann, ein Versagen der Tragfähigkeit eintreten kann. Beispielsweise können solche Faktoren konstruktive Schwächen, zeitabhängige und belastungsabhängige Änderungen von Materialeigenschaften sowie ungünstige äußere Einwirkungen sein.

Die Magistratsabteilung 29 setzte eine Reihe von anlassbezogenen und regelmäßigen Maßnahmen zur Überwachung und Erhaltung der im Jahr 1980 fertiggestellten Reichsbrücke. Die Einschau des Stadtrechnungshofes Wien ergab jedoch, dass Maßnahmen teilweise nicht im erforderlichen Umfang und in der erforderlichen Tiefe durchgeführt wurden. "Prüfungen" der Pfeiler wurden auf den Bereich ober Wasser beschränkt. Brückenlager waren bereits so weit abgenützt, dass kein Gleitspalt mehr vorhanden war. Die erforderliche dringende Instandsetzung der Brückenlager war erst für Herbst 2016 angesetzt, obwohl das Gebrechen bereits seit 2013 bekannt war. Die Materialeigenschaften und die Überprüfungen des aus Gründen des Brandschutzes essenziellen zusätzlichen Verputzes in den Bereichen der U-Bahn waren nicht dokumentiert. Dessen Restlebensdauer sowie ausreichende Wirkung gemäß gegenwärtigem Stand der Technik war daher nicht nachvollziehbar.

Die regelmäßige Überwachung der Tragfähigkeit der Spannbetontragwerke erfolgte durch Sichtprüfung auf Rissbildungen. Es fehlte jedoch ein Nachweis der dafür erforderlichen Duktilität des Tragverhaltens bzw. der Nachweis, dass bei Eintreten eines Risses in der Zugzone weiterhin von der erforderlichen Bruchsicherheit sowie der Sicherheit gegen Ermüdungsbruch auszugehen ist.

Bauwerksunterlagen waren nicht griffbereit, da sie sich - physisch bzw. digital - zum Teil in der Zentrale, im Archiv bzw. in einer Außenstelle der Magistratsabteilung 29 befanden. Eine Übersicht über die wichtigsten Unterlagen und Daten der Wiener Reichsbrücke war nicht vorhanden. Im Laufe der Einschau zeigte sich, dass diese auch nicht vollständig waren.

Eine Wartungs- und Betriebsvorschrift für die in der Brücke installierten Einbauten gab es nicht. Überprüfungsprotokolle, welche durch Einbautenträgerinnen an die Magistratsabteilung 29 übermittelt werden sollten, lagen in der Magistratsabteilung 29 teilweise nicht auf. Diese lagen jedoch bei den Einbautenträgerinnen.

Der Stadtrechnungshof Wien sprach eine Reihe von Empfehlungen zur Sicherstellung der gebotenen Bauwerksüberwachung aus, damit einem Kumulieren von Schwachstellen an der Brücke rechtzeitig und im erforderlichen Ausmaß entgegengewirkt werden kann.

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