Inhaltsverzeichnis

MA 33, Meldungen für Koordinierungsmaßnahmen von Bauvorhaben auf öffentlichen Verkehrsflächen

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Handhabung der Meldepflicht der Magistratsabteilung 33 hinsichtlich einer optimalen Koordination von Bauvorhaben einer Prüfung. Ein weiterer Schwerpunkt wurde auf die generelle Handhabbarkeit und Weiterverwendbarkeit der Meldungen gelegt.

Zum Umgang der Magistratsabteilung 33 mit ihren Verpflichtungen war auszuführen, dass sich die von ihr gemeldeten Vorhaben auf öffentlichen Verkehrsflächen teils mit erwähnenswerten Unschärfen ausgestattet zeigten. Speziell die zeitliche Komponente wurde eher großzügig gehandhabt, wodurch das Abschätzen des Umsetzungszeitraumes und des zu erwartenden Zeiterfordernisses erschwert war. Der Stadtrechnungshof Wien sah sich hiezu veranlasst, auf eine akkurate Erfassung der Daten und auf ein angemessenes Aktualitätsniveau zu drängen.

Zur generellen Handhabbarkeit und Weiterverwendbarkeit konnte vom Stadtrechnungshof Wien Optimierungspotenzial erarbeitet und aufgezeigt werden. Mittelfristig versprach sich der Stadtrechnungshof Wien von der Ausschöpfung des dargestellten Optimierungspotenzials eine Vereinfachung des Koordinierungsprocederes.

Vollständiger Text