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MA 45, Prüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen des Wienfluss-Bedienungsweges von Hadersdorf bis Rampe Kennedybrücke

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die in Verwaltung und Erhaltung der Magistratsabteilung 45 stehenden sicherheitstechnischen Einrichtungen des Wienfluss-Bedienungsweges von Hadersdorf bis Rampe Kennedybrücke einer Prüfung.

Der sogenannte Wienfluss - Bedienungsweg wurde mit einer Länge von rd. 7 km und einer Breite von rd. 4 m in zwei Abschnitten im Flussbett errichtet und steht auch der Bevölkerung als Rad- und Fußweg zur Verfügung.

Der erste Abschnitt von der Wehranlage Auhof bis zum Hackinger Steg im 14. Wiener Gemeindebezirk wurde im Jahr 2005 unter der Projektleitung der Magistratsabteilung 45 errichtet. Die Errichtung des zweiten Abschnittes vom Hackinger Steg bis zur Kennedybrücke im Jahr 2010 erfolgte unter der Projektleitung der Magistratsabteilung 29 in Zusammenarbeit mit der Magistratsabteilung 45.

Nach Fertigstellung der Bauarbeiten wurden von der Magistratsabteilung 45 Änderungen des wasserrechtlich genehmigten Sicherheitskonzeptes beantragt. Diese bezweckten einerseits die Möglichkeit den Weg künftig ganzjährig zu öffnen, andererseits die Betriebskosten zu reduzieren.

Die Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien zeigte, dass teilweise Auflagen des Sicherheitskonzeptes nicht erfüllt wurden. Dies betraf beispielsweise das Fehlen von Hinweisbzw. von Betretungs- und Fahrverbotstafeln und von sämtlichen Fluchtwegschildern im Abschnitt vom Hackinger Steg bis zur Kennedybrücke. Die Öffnungszeiten des Bedienungsweges waren bei den Zugängen nicht angeführt. Die geöffneten Schranken einer Betriebsrampe ließen den Schluss zu, dass die vorgeschriebene Überwachung des Bedienungsweges nicht ganz zufriedenstellend wahrgenommen wurde.

Von der Magistratsabteilung 45 werden Überlegungen angestellt, die Eigenverantwortung der Nutzerinnen bzw. Nutzer im Sicherheitskonzept zu berücksichtigen und die darin enthaltenen Maßnahmen zu reduzieren. Der Stadtrechnungshof Wien führte aus, dass dieses Sicherheitskonzept vor einer neuerlichen Adaptierung einer allgemeinen Prüfung der Sinnhaftigkeit zu unterziehen und im Fall eines positiven Ergebnisses in Abstimmung mit den Fachdienststellen der Stadt Wien zu überarbeiten wäre.

Die Magistratsabteilung 45 hob in ihrer Stellungnahme hervor, dass sie die besonderen Bedingungen des Weges im Wienflussbett achtet und laufend den Betrieb und die Prozesse zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz ihres Angebotes evaluiert.

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