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Wiener Stadtwerke Holding AG, Vergabepraxis der Fernwärme Wien und der Wiener Stadtwerke Holding an Rohrleitungsbaufirmen Prüfersuchen gem. § 73 Abs. 6a WStV vom 21. Juni 2012

Der freiheitliche Landtags- und Gemeinderatsklub brachte am 21. Juni 2012 ein Prüfersuchen ein, die Vergabepraxis der Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.H. und der Wiener Stadtwerke Holding AG an Rohrleitungsbaufirmen zu prüfen, wobei vor allem auf ein Strafverfahren bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verwiesen wurde.

Aufgrund der im Prüfersuchen abgefragten Themenkomplexe berichtete das ehemalige Kontrollamt bzw. der Stadtrechnungshof Wien über das Ergebnis seiner Einschau in mehreren Berichten, wobei sich der vorliegende auf organisatorische Fragestellungen der beteiligten Gesellschaften (inklusive deren Eigentümervertreter und Aufsichtsräte) bezieht sowie den Informationsaustausch mit den zuständigen politischen Organen der Gemeinde zum Inhalt hat.

Die aus dem Jahr 2000 stammenden ersten pauschalen Verdächtigungen, dass Mitarbeitende der Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.H. verbotene Zuwendungen entgegennahmen, führte damals weder bei der Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.H. noch bei der Wiener Stadtwerke Holding AG zu konkreten diesbezüglichen Aufklärungsmaßnahmen. Solche wurden aber zeitnah nach Bekanntwerden der im November 2011 erhobenen detaillierteren Vorwürfe hinsichtlich Bieterabsprachen und Bedarfszuwendungen an Mitarbeitende der Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.H. sowohl von der Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.H. als auch von der Konzernmuttergesellschaft Wiener Stadtwerke Holding AG gesetzt.

Was die Information der jeweiligen Aufsichtsräte der beteiligten Gesellschaften anbelangt, stellte der Stadtrechnungshof Wien fest, dass jener der Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.H. unmittelbar nach Bekanntwerden von Vorwürfen am 13. Dezember 2011 von der Geschäftsführung informiert wurde. Die Behandlung dieser Angelegenheit im Aufsichtsrat der Wiener Stadtwerke Holding AG erfolgte erstmals am 27. Juni 2012.

In organisatorischer Hinsicht ergriffen sowohl der Vorstand der Wiener Stadtwerke Holding AG als auch die Geschäftsführung der Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.H. zahlreiche Maßnahmen, um künftig Malversationen zu verhindern.

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