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Wiener Lokalbahnen Cargo GmbH, Prüfung der Gebarung

Die Wiener Lokalbahnen Cargo GmbH, ein Mitglied der Unternehmensgruppe der Aktiengesellschaft der Wiener Lokalbahnen, erbringt Traktionsleistungen im europäischen Schienengüterverkehr unter Benutzung fremder Schieneninfrastruktur mit der Spezialisierung auf Ganzzugsverkehre im kombinierten Verkehr (mehrgliedrige Transportkette aus unterschiedlichen Verkehrsmitteln) und Wagenladungsverkehre (Transport unterschiedlicher Güter wie beispielsweise Personenkraftwagen, Mineralölprodukte etc.). Die Gesellschaft tritt dabei stets nur als Frachtführerin auf, das heißt, sie erhält ihre Transportaufträge von Kundinnen bzw. Kunden, die als Spediteure ihre eigene Speditionsleistung erbringen. Die Wiener Lokalbahnen Cargo GmbH gehörte laut Jahresbericht 2013 der Schienen-Control - gemessen am Marktanteil - zu den vier größten privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Österreich mit einem Marktanteil zwischen rd. 2,5 % und rd. 4 % im Prüfungszeitraum 2009 bis 2013.

Mit Ausnahme des Geschäftsjahres 2009, welches einen Höhepunkt der Wirtschaftskrise im Zuge der Finanzkrise darstellte, erzielte die Wiener Lokalbahnen Cargo GmbH in den einzelnen Geschäftsjahren des Betrachtungszeitraumes eine kontinuierliche Steigerung der Umsatzerlöse. Gleichzeitig stiegen aber auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen für Personal sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen an. Dies hatte letztlich zur Folge, dass die Wiener Lokalbahnen Cargo GmbH trotz beträchtlich gestiegener Umsatzerlöse den Jahresüberschuss zwar verdoppeln, in absoluten Zahlen gemessen jedoch nur geringfügig steigern konnte.

Die Prüfung der Gebarung und der wirtschaftlichen Entwicklung der Wiener Lokalbahnen Cargo GmbH durch den Stadtrechnungshof Wien führte zu Empfehlungen hinsichtlich einer mittelfristigen Eigenfinanzierung von E-Loks durch geringere jährliche Gewinnausschüttungen, dem Einholen einer Bestätigung von der Leasingbank bezüglich des Bestehens einer Kaufoption nach Ablauf der Leasingverträge für die E-Loks, der Vorlage von Vertragsveränderungen bei Überschreitung zustimmungspflichtiger Betragshöhen zur Genehmigung an den Aufsichtsrat sowie der Optimierung des Liquiditätsmanagements der Gesellschaft durch die Angleichung der Zahlungsziele ihrer Subtrakteure an jene ihrer Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber. Weiters empfahl der Stadtrechnungshof Wien bei der Neuregelung von über das Grundgehalt inausgehenden Gehalts- und Arbeitszeitvereinbarungen ihrer Triebfahrzeugführer grundsätzlich darauf zu achten, dass die Entlohnung einem Branchenvergleich mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen standhält.

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