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ebswien hauptkläranlage Ges.m.b.H., Prüfung des Beteiligungsmanagements

Die ebswien hauptkläranlage Ges.m.b.H. hält Beteiligungen an Gesellschaften mit gleichem oder gleichartigem Betriebszweck, was ihr in dieser Form durch den Gesellschaftsvertrag ermöglicht wird. Dies nahm der Stadtrechnungshof Wien zum Anlass, das Beteiligungsmanagement einer stichprobenweisen Überprüfung zu unterziehen.

Die ebswien hauptkläranlage Ges.m.b.H. wies im Prüfungszeitraum zwei Anteile an verbundenen Unternehmen und insgesamt drei Beteiligungen aus, wobei zum Ende des Prüfungszeitraumes (31. Dezember 2014) infolge eines Beteiligungstausches sowie einer Veräußerung nur mehr eine Beteiligung auszuweisen war.

Vom Stadtrechnungshof Wien war dabei festzuhalten, dass hinsichtlich der Beteiligungsstrategie eher strategische als ertragsmäßige Überlegungen im Vordergrund stehen, was sich auch bei den Beteiligungserträgen widerspiegelte.

Die Einschau führte im Wesentlichen zu Empfehlungen hinsichtlich der Einhaltung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und der Verschriftlichung von Darlehensverträgen aus Gründen der Rechtssicherheit, der kaufmännischen Sorgfaltspflicht sowie der Beweissicherung, auch wenn es sich um Darlehen an eine Tochtergesellschaft handelt. Weiters wurde die Kostenverrechnung betreffend der bisherigen unentgeltlichen Zurverfügungstellung eines Geschäftsführers an eine Tochtergesellschaft empfohlen. Der Stadtrechnungshof Wien wies auch auf seine erweiterte Prüfbefugnis hin, wonach ab 1. Jänner 2014 auch 50%ige Beteiligungen seiner Prüfung unterliegen, weshalb die Sicherstellung dieser Prüfbefugnis durch eine entsprechende Ergänzung im Gesellschaftsvertrag einer Beteiligung empfohlen wurde.

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