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Tierfriedhof Wien GmbH, Prüfung der Gebarung

Die Tiefriedhof Wien GmbH wurde im Jahr 2010 von der B&F Wien - Bestattung und Friedhöfe GmbH als Alleingesellschafterin gegründet. Zum 31. Dezember 2014 waren die B&F Wien - Bestattung und Friedhöfe GmbH mit 70 % sowie die ebswien tierkörperbeseitigung Ges.m.b.H. Nfg KG und eine weitere Gesellschaft mit jeweils 15 % Eigentümerinnen der Tierfriedhof Wien GmbH. Unternehmensgegenstand ist im Wesentlichen der Betrieb von Tierfriedhofsunternehmen, die Erhaltung und der Betrieb von Tierfriedhöfen und die Durchführung von Beerdigungen und Einäscherungen von Tieren.

Die Einschau des Stadtrechnungshofes Wien ergab hinsichtlich des Kriteriums der Ordnungsmäßigkeit, dass in mehreren Fällen schriftliche Vertragsgrundlagen fehlten und Mängel in der Beschlussfassung von der Generalversammlung obliegenden Rechtsgeschäften und Maßnahmen bestanden. Weiters war festzustellen, dass die von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschlüsse teilweise fehler- und mängelbehaftet (fehlende Posten, fehlerhafte Gliederung, fehlende Formerfordernisse hinsichtlich Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse) waren, in dem die im Unternehmensgesetzbuch normierten Rechnungslegungsvorschriften nicht erfüllt wurden. In allen diesen Fällen wurde empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden Mängel zu beheben.

Aus wirtschaftlicher Sichtweise stellte der Stadtrechnungshof Wien fest, dass die von der Tierfriedhof Wien GmbH in den Geschäftsjahren 2010 bis 2014 insgesamt erzielten Verluste beinahe doppelt so hoch waren wie die erzielten Einnahmen. Infolge der zu geringen Einnahmen und der erforderlichen Abdeckung der laufenden Jahresfehlbeträge verdoppelte sich der Fremdkapitalanteil. Die Folge war eine nicht unerhebliche Liquiditätslücke. Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, zur Sicherung des Fortbestandes sowie zur Erlangung einer höheren Rechtssicherheit eine Garantie- bzw. Haftungserklärung einzuholen und/oder in Abstimmung mit den Eigentümerinnen geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Kapitalbedeckung zu setzen.

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