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Good for Vienna gemeinnützige GmbH, Prüfung der Gebarung

Die Good for Vienna GmbH wurde mit Erklärung über die Errichtung vom 12. April 2011 von der Wiener Kommunal-Umweltschutzprojektgesellschaft mbH gegründet und mit Schreiben vom 27. Mai 2011 von der Magistratsabteilung 48 als Eigentümervertreterin der Muttergesellschaft mit der Projektierung, Planung und Errichtung eines neuen Tierschutzkompetenzzentrums beauftragt. Zur Finanzierung wurde festgehalten, dass der der Good for Vienna GmbH entstehende Aufwand im Weg eines Kapitalzuschusses abgedeckt wird.

Der Stadtrechnungshof Wien führte eine Prüfung der nunmehrigen Good for Vienna gemeinnützige GmbH durch und legte den Schwerpunkt seiner Einschau auf die Finanzierungsstruktur im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens "Tierquartier Wien" und die Zahlungsflüsse an die Gesellschaft sowie deren rechtliche Grundlagen. Ebenso wurden die vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der Abdeckung des entstehenden Aufwandes im Hinblick auf die spätere Betriebsführung durch die Gesellschaft dargestellt.

Die Prüfung führte zur grundsätzlichen Empfehlung, aus Gründen der Transparenz, der Nachvollziehbarkeit und der rechtlichen Sicherheit der getroffenen Vereinbarungen wesentliche Vertragsgrundlagen und Vertragsparameter, insbesondere bei in der täglichen Praxis der Good for Vienna gemeinnützige GmbH unüblichen Finanzierungsformen wie der Zession, schriftlich festzulegen. Zusätzlich wären die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die bilanzielle Erfassung von Zuschüssen in der Finanzbuchhaltung, die Vorgaben des Stellenbesetzungsgesetzes und die unternehmensrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Weiters wurde empfohlen, die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" den Erfordernissen des laufenden Betriebs anzupassen und Gespräche mit der Abschlussprüferin über eine Verbesserung der schriftlichen Berichterstattung aufzunehmen.

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