Inhaltsverzeichnis

MA 3, Prüfung von Maßnahmen zur Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz

Verpflichtende medizinische Untersuchungen aufgrund von Tätigkeiten mit besonderen Gefahren sind durch die Verordnungen über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz speziell geregelt und werden durch die Magistratsabteilung 3 organisiert bzw. administriert.

Dabei wurde festgestellt, dass die Dienststelle für diese Aufgabe ein EDV-unterstütztes Programm verwendet, das übersichtliche Datendarstellungen ermöglicht und leicht handhabbar war.

Unterschiede bestanden im Zeitpunkt der Prüfung hinsichtlich der gesetzlich vorgegebenen Untersuchungsfristen für jene Bediensteten, die unter den Anwendungsbereich des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes 1998 bzw. des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes fallen. Die fallweise einheitliche Anwendung der längeren Fristen gemäß der Verordnung aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes auf Bedienstete, die landesgesetzlichen Vorschriften unterliegen, war bis zum Zeitpunkt der Anpassung der Verordnung aufgrund des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes 1998 formal gesehen als unzulässig einzustufen.

Weiters bestand eine unterschiedliche Vorgehensweise bei der Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente. Mängel bestanden darin, dass diese Dokumente nicht in der Dienststelle auflagen und im Fall der Magistratsabteilung 48 Abweichungen zwischen den Datensätzen der Magistratsabteilung 48 und Magistratsabteilung 3 bestanden.

Positiv war anzumerken, dass sich die Magistratsabteilung 42 mit der Thematik gesundheitliche Untersuchungen bei Arbeiten in großer Höhe beispielgebend für andere Dienststellen des Magistrats der Stadt Wien auseinandersetzte. Weiters war festzustellen, dass die Magistratsabteilung 38 eine Empfehlung des damaligen Kontrollamtes aus dem Jahre 2010 umgesetzt hatte.

Vollständiger Text