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MA 10, Prüfung der Gebarung von Geldmitteln aufgrund der Rechnungsabschlussprüfungen für die Jahre 2014 und 2015

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Geldgebarung der Magistratsabteilung 10 aufgrund der Rechnungsabschlussprüfungen für die Jahre 2014 und 2015 einer stichprobenweisen Prüfung.

Für Einkäufe von dringend benötigten Materialien, Lebensmitteln und Fahrscheinen wurden den Kindergärten in Abhängigkeit der Art und Anzahl der eingerichteten Gruppen Pauschalbeträge auf eigens dafür vorgesehenen Girokonten zur Verfügung gestellt.

Im Zuge der Prüfung wurde festgestellt, dass in Teilbereichen weiterführende Regelungen bzw. nähere Spezifikationen erforderlich waren, um eine einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf die Geldgebarung in den Kindergärten sicherzustellen. Erforderliche Konkretisierungen bezogen sich beispielsweise auf das Eintragungsdatum von Belegen in das Kassenjournal.

Zudem zeigte sich Verbesserungspotenzial bei der Erfassung von Beanstandungen, die im Zuge der unangekündigten Gebarungsprüfungen durch die Magistratsabteilung 10 festgestellt wurden, sowie ein Bedarf für die Durchführung zeitnaher Folgeprüfungen. Ein Kontrollsystem für die Überprüfung der Spesenabrechnungen und die Einhaltung des Prozesses zur Erteilung, Streichung oder Änderung von Zeichnungsberechtigungen sollte aufgebaut werden.

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