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MA 56, Umbau und Betrieb von Küchen und Speisesälen in den Pflichtschulen

In den von der Magistratsabteilung 56 ganztägig geführten Pflichtschulen befinden sich Aufwärmküchen, durch welche den Kindern bzw. Jugendlichen warme Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden. Die stichprobenweise Einschau bei zehn Schulstandorten hinsichtlich der vorgenommenen Umbaumaßnahmen sowie des Betriebs im Hinblick auf die Hygiene ergab ein insgesamt zufriedenstellendes Bild.

Mängel zeigten sich aufgrund der baulichen Gegebenheiten bei Schulstandorten älteren Errichtungsdatums, in denen Personal-WC im Bereich der Küchen fehlten. Bei einer Schule bestand ein Ausführungsmangel bei einem Bodenablauf. Weitere Mängel betrafen das Fehlen von Hygieneutensilien, wie z.B. Papier-, Seifen- und Desinfektionsmittelspender sowie das Fehlen von Aufbewahrungsmöglichkeiten für Privat- und Arbeitskleidung.

Es wurde ferner festgestellt, dass von der für den Aufsichtsdienst nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz zuständigen Magistratsabteilung 59 über einige Aufwärmküchen keine Kontrollberichte vorlagen. Auszugehen war, dass diesbezüglich Kommunikationsdefizite zwischen den Magistratsabteilungen 56 und 59 bestanden.

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