MA 9, Prüfung der Wienbibliothek
Bei der Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien wurde festgestellt, dass die haushaltsrechtlichen Vorschriften und die eigenen Dienstanweisungen von der Magistratsabteilung 9 zum Teil beim Ankauf von Nachlässen und Vorlässen nicht eingehalten wurden. Die Umsetzung der in einem Vorbericht des damaligen Kontrollamtes ausgesprochenen Empfehlungen erfolgte entgegen der Zusage der Magistratsabteilung 9 nicht in allen Fällen.
Wie bereits im Vorbericht des damaligen Kontrollamtes wurde erneut die mangelnde Dokumentation der Ankaufsvorgänge beanstandet.