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MA 51, Sicherheitstechnische Prüfung von Jugendsportanlagen

Wie der Stadtrechnungshof Wien feststellte, war die Magistratsabteilung 51 bemüht, die in ihrer Verwaltung stehenden Jugendsportanlagen mit möglichst geringem Nutzungsrisiko für die Sportlerinnen bzw. Sportler und das vor Ort tätige Personal zu führen. Dies gelang in vieler Hinsicht überaus gut und spiegelte sich auch in der Motivation, dem Einsatz und der Umsicht der verantwortlichen Bediensteten wider.

Verbesserungsbedarf bestand vor allem in jenen Bereichen, die nicht unmittelbar der Sportausübung dienten. Dazu zählten infrastrukturelle und haus- bzw. anlagentechnische Einrichtungen. Fragen des Brandschutzes oder der Lagerhaltung waren zu klären. Auch der Kantinenbetrieb auf einer der Jugendsportanlagen bedurfte nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien einer Konkretisierung bzw. Neuausrichtung bzw. einer Abklärung mit den zuständigen Behörden, ob Genehmigungen bzw. Bewilligungen zu erwirken oder abzuändern wären.

Hinsichtlich der periodischen Überprüfung der elektrischen bzw. blitzschutztechnischen Anlagen wurde empfohlen, den auslaufenden Vertrag zum Anlass zu nehmen, die Prüfintervalle künftig auch wirtschaftlich vertretbar zu determinieren.

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