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Prüfung der Zuordnung des haftungsrechtlichen Prüfungsberichtes der Privatstiftung "Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse (AVZ)" Prüfungsersuchen gem. § 73e Abs. 1 WStV vom 24. April 2015

Aus Anlass eines Prüfungsersuchens gem. § 73e Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung wurde der Umgang der Gemeinde mit den haftungsrechtlichen Prüfungsberichten betreffend die "UniCredit Bank Austria AG" einer Prüfung unterzogen.

Die "Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten" unterliegt nicht der Prüfungskompetenz des Stadtrechnungshofes Wien. Die Stadt Wien ist Letztbegünstigte der "Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten".

Es wurde empfohlen, im Haftungsnachweis des Rechnungsabschlusses den vom Sparkassen-Prüfungsverband geprüften Daten hinsichtlich der Haftungen den Vorzug zu geben.

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