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MA 6, Fahrzeugsicherheit, Instandhaltung und Verwendung des Fuhrparks

Die Einschau in den Fuhrpark der Magistratsabteilung 6 zeigte, dass die Fristen für die jährliche Begutachtung gemäß dem Kraftfahrgesetz 1967 eingehalten wurden. Die Wartungen und Reparaturen wurden entsprechend den Angaben der Herstellerinnen im Weg der Magistratsabteilung 48 im gebotenen Umfang und zeitgerecht durchgeführt. Die laufenden Kosten für die Dienstkraftwagen waren plausibel.

Die drei abgegebenen Empfehlungen betrafen die Dokumentation der einzelnen Dienstfahrten, die Evaluierung eines elektronischen Fahrtenbuches und die Einrichtung von Telearbeitsplätzen für die Mitarbeitenden des Erhebungs- und Vollstreckungsdienstes.

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