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MA 11, Prüfung der Vollziehung des Wiener Frühförderungsgesetzes

Im Betrachtungszeitraum der Jahre 2013 bis 2016 hatten durchschnittlich rund 17.300 Wiener Kinder zwischen dem fünften und sechsten Lebensjahr gemäß dem Wiener Frühförderungsgesetz geeignete institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen zu besuchen, wobei diese Verpflichtung nur von einem geringen Anteil nicht erfüllt wurde. Ziel war es, die Kinder durch altersgemäße Erziehung und Bildung zu fördern und in der Erreichung der Schulfähigkeit zu unterstützen. Zur Vollziehung des gegenständlichen Gesetzes war die Magistratsabteilung 11 zuständig, wobei dabei die Erhebung der Erfüllung der Besuchspflicht sowie die Feststellung der Ausnahmegründe im Vordergrund standen.

Die Prüfung zeigte Verbesserungspotenziale bei der Erhebung der Daten der besuchspflichtigen Kinder, der Ablauforganisation, den internen Vorgaben sowie der Dokumentation auf. Da aufgrund der Datenqualität die Nichterfüllung der Besuchspflicht zum Teil erst nach Ablauf des Kindergartenjahres feststand, wurde unter anderem eine grundlegende Optimierung der Datenübermittlungen und Datenabgleiche empfohlen. Diese Verbesserung sollte auch dazu beitragen, verspätete und teilweise unbegründete Strafanträge hintanzuhalten, um künftig einen nicht notwendigen Arbeitsaufwand bei den Magistratischen Bezirksämtern zu vermeiden.

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