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MA 29, Prüfung der Wientalterrasse im Hinblick auf Sicherheit und Zusatzkosten Prüfersuchen gem. § 73e Abs 1 WStV vom 30. Dezember 2015

Aus Anlass eines Prüfungsersuchens gem. § 73e Abs 1 der Wiener Stadtverfassung prüfte der Stadtrechnungshof Wien die im 5. Wiener Gemeindebezirk befindliche, im September 2015 eröffnete Wientalterrasse im Hinblick auf Sicherheit und Zusatzkosten.

Die Wientalterrasse überspannt mit einer Fläche von rd. 1.000 m2 die Trasse der UBahnlinie U4 und dient als Erholungsraum. Die unterschiedlich geneigte Oberfläche besteht aus einem Belag aus heimischer Gebirgslärche auf einer Holzunterkonstruktion. Durch die Terrasse führt ein betonierter Gehweg. An einer Seite wurden Poller installiert, an denen im Fall einer Sperre der Wientalterrasse bei ungünstigen Witterungsverhältnissen Gitterelemente zur Einzäunung bzw. Absperrung angebracht werden können.

Der von einem Architekturbüro geplante Holzbelag wurde im Zuge von Workshops von den beteiligten Magistratsabteilungen und anderen Teilnehmenden mehrheitlich als geeignete Oberfläche für diesen Erholungsraum bestätigt. Eine Variantenuntersuchung samt Kostenabschätzung wurde laut Angaben der Magistratsabteilung 29 zwar durchgeführt, jedoch nicht dokumentiert und konnte daher nicht vorgelegt werden.

Bezüglich der voraussichtlichen Bestandsdauer der Lärchenbohlen war aufgrund der Bandbreite der zu erwartenden Lebensdauer keine seriöse Prognose möglich.

Für die getroffenen Maßnahmen im Sinn der Verkehrssicherungspflicht abseits winterlicher Witterungsverhältnisse (Schilder, Warnhinweise, saisonale Einzäunung und witterungsbedingte Absperrung) fehlte teilweise der Nachweis. Eine Bewertung der Rutschsicherheit des Holzbelages und des betonierten Gehweges abseits winterlicher Witterungsverhältnisse war nicht durchgeführt worden. Teilbereiche des Holzbelages wiesen ein Gefälle von über 10 % auf, wodurch sie nicht ausreichend nutzungssicher erschienen.

Positiv festzuhalten war, dass die Magistratsabteilung 29 erhöhte Überwachungsmaßnahmen aufgrund der besonderen Bedingungen des Bauwerkes durchführte.

Die Bemessung des Tragwerkes und die Maßnahmen zur Gründung des Bauwerkes waren als fachgerecht und entsprechend dem Stand der Technik zu beurteilen. Geländer und Abwurfsicherung waren anforderungsgemäß ausgeführt. Ausreichender Brandschutz war gegeben. Die notwendigen elektrotechnischen Sicherheitsvorkehrungen, beispielsweise die elektrische Trennung der Wientalterrasse von der U-Bahn, waren getroffen worden.

Mängel bestanden in Form von Absplitterungen an Sitzmöbeln und dem Bodenbelag aus Holz, fehlenden Abdeckungen der Bodenöffnungen bei den Pollern sowie Rissen im betonierten Gehweg und der Lackenbildung in diesem Bereich.

Der Holzbelag der Wientalterrasse zeigte bereits ein Jahr nach Eröffnung erste Verschleiß- und Vandalismusspuren auf, ist nur eingeschränkt winterlich betreubar und muss die Wientalterrasse daher witterungsabhängig gesperrt bzw. wieder geöffnet werden. Weiters bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Kosten im Rahmen der Bauwerkserhaltung. Sollte der Nachweis der ausreichenden Rutschsicherheit nicht ohne zusätzliche Maßnahmen geführt werden können bzw. andere geeignete Maßnahmen zur Hintanhaltung der Gefährdung der Nutzenden der Wientalterrasse erforderlich sein, können daraus Zusatzkosten resultieren. Dies hängt jedoch unter anderem vom Ergebnis der empfohlenen Untersuchungen bzw. Begutachtungen sowie davon ab, welche Entscheidung über die weitere Nutzung getroffen wird.

Mit den ausgesprochenen Empfehlungen soll möglichen künftigen Unfällen bzw. Personenschäden sowie Planungsunschärfen entgegengewirkt werden. Durch eine verbesserte Planung können bei künftigen derartigen Projekten Kosten aus Haftungsansprüchen vermieden sowie Herstellungs- und Instandhaltungskosten optimiert werden.

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