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MA 29, Bauwirtschaftliche Prüfung der Wientalterrasse

Ausgehend von einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2010, die von der damaligen Magistratsabteilung 21A beauftragt wurde, erhielt die Magistratsabteilung 29 Ende 2012 den Auftrag, mittels einer Studie die technische Machbarkeit der Umsetzbarkeit der Errichtung einer Wientalterrasse zu überprüfen. Von den ursprünglich vier geplanten Terrassen über den Wienfluss wurde letztlich eine Terrasse im Bereich der Rechten Wienzeile zwischen der Redergasse und der Spengergasse als sinnvoller Errichtungsstandort ausgearbeitet. Ferner wurde dabei die Notwendigkeit einer fußläufigen Verbindung von dem 5. in den 6. Wiener Gemeindebezirk aufgezeigt.

Die zur Ausführung gelangte rd. 1.000 m2 große Terrasse überspannt die Bahntrasse der U-Bahnlinie U4 und kragt über den Wienfluss aus. Der gestalterische Aufbau der Terrasse umfasst neben Sitzgelegenheiten begrünte Pflanzentröge sowie Beleuchtungen entlang der Absturz- bzw. Abwurfsicherungen. Im Bereich über den Wienfluss wurde eine insgesamt rd. 34 m lange und rd. 5 m breite Brücke als sogenannte Bogenbrücke ausgeführt.

Mit der Umsetzung des Projektes wurde die Magistratsabteilung 29 betraut, welche federführend an der Abwicklung des Projektes mitwirkte. Die straffe Terminvorgabe konnte eingehalten und die Terrasse und Brücke am 1. September 2015 eröffnet werden.

Die Kostenschätzung vom September 2014 sah Gesamtkosten für die Errichtung der Terrasse und der Brücke in der Höhe von rd. 4,30 Mio. EUR vor. Die von der Magistratsabteilung 29 ausgeschriebenen Leistungen, sowohl jene des Büros für Kunstbautenplanung als auch die für die Generalunternehmerin wiesen keine erwähnenswerten Mängel auf. Die Gesamtkosten für die Umsetzung des Projektes beliefen sich auf rd. 3,81 Mio. EUR, mit Ausnahme jener Abrechnungen der Wiener Linien GmbH & Co KG, die im Prüfungszeitraum noch ausständig waren.

Die im Zuge von Begehungen festgestellten Mängel betrafen unter anderem Risse in den Betonfeldern, Absplitterungen und Aufwölbungen am Holzdielenbelag. Ferner lösten sich die Abdeckungen der indirekten Beleuchtung an der Unterseite der waagrechten Holme der Absturzsicherung. Die Ursachen sollten von den zuständigen Dienststellen abgeklärt und geprüft werden, inwiefern die Mängelbehebungen von den ausführenden Firmen von ihrer Gewährleistung umfasst sind.

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