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MA 33, Beschaffung von Verkehrslichtsignalanlagen; Nachprüfung

Im Jahr 2014 prüfte der Stadtrechnungshof Wien die Beschaffung von Verkehrslichtsignalanlagen durch die Magistratsabteilung 33 in den Jahren 2010 bis inklusive 2013. Im Rahmen der damaligen Einschau wurde anhand von durchgeführten Vergabeverfahren der Magistratsabteilung 33 Verbesserungspotenzial aufgezeigt.

Der Stadtrechnungshof Wien prüfte im Rahmen der nunmehrigen Nachprüfung unter Berücksichtigung der Maßnahmenbekanntgabe zum ursprünglichen Bericht, inwieweit die im Erstbericht ergangenen Empfehlungen umgesetzt wurden.

Die Einschau ergab, dass die Vergabeverfahren grundsätzlich entsprechend den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 abgewickelt wurden. Die vorgegebenen Dokumentationspflichten bei Vergaben wurden erfüllt. Die damals ergangenen Empfehlungen wurden nur zum Teil umgesetzt.

Die im Rahmen der Nachprüfung zusätzlich durchgeführten bauwirtschaftlichen Betrachtungen von fünf Bauvorhaben mit insgesamt 23 Baustellen ergaben Potenzial zur Verbesserung. Festgestellt wurde unter anderem, dass die ausgeschriebenen Massen in den geprüften Leistungsverzeichnissen oftmals deutlich über bzw. unter den der abgerechneten Mengen lagen, wodurch sich bei den Abrechnungen insgesamt 16 Reihungsstürze ergaben.

Bei künftigen Baustellen wären die Abrechnungsunterlagen der Auftragnehmerinnen bzw. Auftragnehmer nachvollziehbarer einzufordern, um exakte Abrechnungsüberprüfungen zu ermöglichen. Aufgezeigte Abrechnungsfehler sollten berichtigt und Überlegungen angestellt werden, inwieweit zu viel bezahlte Beträge von den ursprünglichen Auftragnehmerinnen zurückgefordert werden können.

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