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MA 65, Prüfung des Personaleinsatzes bei Wahrnehmung der Aufgaben als belangte Behörde im Zusammenhang mit den verwaltungsgerichtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren vor dem Verwaltungs- und dem Verfas sungsgerichtshof in Vollstreckungsangelegenheiten des administrativen Verkehrs und Verkehrsstrafrechts sowie in Straßenpolizei- und Kraftfahrrechtsangelegenheiten

Prüfungsgegenstand der vom Stadtrechnungshof Wien durchgeführten Einschau war der Personaleinsatz bei Wahrnehmung der Aufgaben seitens der Magistratsabteilung 65 als belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht Wien. Dies betraf sowohl die von ihr selbst geführten Verfahren als auch Verfahren in Vollstreckungsangelegenheiten des administrativen Verkehrs- und des Verkehrsstrafrechts der Magistratsabteilung 6 sowie in Straßenpolizei- und Kraftfahrrechtsangelegenheiten der Magistratsabteilung 46.

Dabei wurde festgestellt, dass in selbst geführten Verfahren der Magistratsabteilung 65 sowohl eine hohe Anzahl an Beschwerdevorentscheidungen erlassen wurde als auch die Verhandlungen am Verwaltungsgericht Wien regelmäßig besucht wurden. Die dafür aufgewandten Personalressourcen konnten jedoch nicht beziffert werden, weshalb der Stadtrechnungshof Wien diesbezügliche Empfehlungen aussprach.

Bezüglich der für die Magistratsabteilung 6 geführten Verfahren wurde ein Verbesserungsbedarf hinsichtlich einer beschleunigten Aktenübermittlung festgestellt, die erlassenen Beschwerdevorentscheidungen in den für die Magistratsabteilung 6 geführten Verfahren waren wesentlich geringer als in den eigenen Verfahren. Es war daher die Empfehlung auszusprechen, künftig von der Möglichkeit der Beschwerdevorentscheidung verstärkt Gebrauch zu machen.

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