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MA 37, Prüfung des Personaleinsatzes bei Beschwerdeverfahren in baubehördlichen Angelegenheiten

Prüfungsgegenstand der vom Stadtrechnungshof Wien durchgeführten Einschau war die Wahrnehmung der Aufgaben seitens der Magistratsabteilung 37 als belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht Wien sowie die Amtssachverständigentätigkeit an diesem Gericht. Dabei wurde festgestellt, dass die Magistratsabteilung 37 keine Kriterien für die Erlassung von Beschwerdevorentscheidungen festgelegt hatte und Beschwerdevorentscheidungen im geringen Ausmaß erlassen wurden. Der Stadtrechnungshof Wien empfahl, Kriterien festzulegen und verstärkt von der Möglichkeit der Beschwerdevorentscheidung Gebrauch zu machen.

Weder für die Teilnahme an Verhandlungen noch für die Tätigkeit als Amtssachverständige beim Verwaltungsgericht Wien konnten die aufgewandten Personalressourcen beziffert werden, weshalb der Stadtrechnungshof Wien diesbezügliche Empfehlungen aussprach.

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