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Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen, Bauwirtschaftliche Prüfung der Sanierung einer städtischen Wohnhausanlage

Die städtische Wohnhausanlage in Wien 11, Zippererstraße 14, 19 - 21 Stiegen 1 bis 10 wurde aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustand im Jahr 2006 von der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen als sanierungsbedürftig eingestuft. Unter Inanspruchnahme von Förderungsmitteln nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 waren unmittelbar anstehende umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant.

Im Jänner 2007 erfolgte durch die Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen der Projektstart für die Durchführung der Sanierung. Dabei wurde geplant, bauliche Maßnahmen sowohl in Bezug auf Energieeinsparungen wie etwa die Herstellung einer Wärmedämmfassade oder der Tausch der Fenster, als auch in Bezug auf Komfort - die Errichtung eines Aufzuges - umzusetzen.

Im Oktober 2009 beauftragte die Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen eine Firma mit der Abwicklung der Förderungsverfahren bei der Schlichtungsstelle, die zwei Monate später ein Sanierungskonzept im Weg des wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung einreichte. Der wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung erstellte im April 2010 einen Prüfungsbericht. Die Unternehmung Stadt Wien Wiener Wohnen benötigte allerdings für die Überarbeitung der Leistungsverzeichnisse und deren Leistungsvergaben rd. 16 Monate. Im Oktober 2012 erfolgte seitens des wohnfonds_wien fonds für wohnbau und stadterneuerung die Freigabe der von der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen vorbereiteten Vergabevorschläge.

Die Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen wickelte die Vergabeverfahren in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei ab. Bei einigen Vergaben kam es zu mehrfachen Verlängerungen der Zuschlagsfristen, wobei der Umstand für diese Verlängerungen nicht ersichtlich war.

Der Baubeginn erfolgte am 1. Dezember 2012 und die Übernahme der Bauleistungen am 16. Dezember 2015. Die Einschau zeigte, dass es zu einer Überschreitung der Gesamtbauzeit kam. Dies zeigte sich unter anderem anhand der ursprünglich ausgeschriebenen Leistungsfrist für die Baumeisterarbeiten mit 20 Monaten und der bei der Schlussrechnung letztlich abgerechneten 29 Monate für Baumeisterleistungen. Die Baumanagerin bestätigte jedoch die Leistungsfrist unter Berücksichtigung von Stillliegezeiten, Schlechtwetter und Feiertagen als eingehalten und brachte diese bei ihrer Berechnung in Abzug.

Der Stadtrechnungshof Wien führte Reihungssturzanalysen bei den Gewerken für die Baumeisterarbeiten, Schlosserarbeiten - Aufzug, Schlosserarbeiten - Stiegenhaus, Fenstertauscharbeiten sowie Dachdecker-, Spengler- und Zimmererarbeiten durch. Dabei zeigte sich, dass bei der richtigen Wahl der auszuschreibenden Positionen und Mengen allein bei diesen Gewerken rd. 363.000,-- EUR eingespart hätten werden können.

Ferner wurde festgestellt, dass es bei einer stichprobenweisen Prüfung der Schlussrechnung der Schlosserarbeiten - Stiegenhaus zu Fehlverrechnungen kam. Bei der Einschau in die Schlussrechnung der Holz-Alu-Fenster zeigte sich, dass zusätzliche Leistungen abgerechnet wurden, die weder dem Angebot noch einem Zusatzangebot zugrunde lagen.

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