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ebswien hauptkläranlage Ges.m.b.H., Prüfung der Fremdfinanzierung durch Anleihen

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog bei der ebswien hauptkläranlage Ges.m.b.H. die Fremdfinanzierung durch Anleihen einer stichprobenweisen Prüfung. In den betrachteten Jahren wurden von der Gesellschaft insgesamt sieben langfristige Tilgungsanleihen und eine endfällige, unbefristete Anleihe in Form von Privatplatzierungen emittiert.

Obwohl für einige Tilgungsanleihen antragsgemäß Wertpapierkennnummern vergeben wurden, die eine Voraussetzung für den Handel dieser Wertpapiere bilden, wurde keine dieser Anleihen am Kapitalmarkt bzw. im Dritten Markt gehandelt. Vielmehr zeigte sich, dass die Emissionsbanken die gezeichneten Teilschuldverschreibungen in ihrem Bestand hielten und damit als alleinige Anleihegläubigerinnen fungierten.

Im Jahr 2012 wurden zwei Tilgungsanleihen vorzeitig von den betreffenden Emissionsbanken als Anleihegläubigerinnen gekündigt. Durch die neuerliche Emission zweier Tilgungsanleihen konnte die ebswien hauptkläranlage Ges.m.b.H. jedoch Finanzierungslücken vermeiden. Die endfällige, unbefristete Anleihe wurde Anfang des Jahres 2016 einvernehmerlich aufgelöst, wobei diese Finanzmittel von der Alleineigentümerin Unternehmung Wien Kanal umgehend für eine Stammkapitalerhöhung der ebswien hauptkläranlage Ges.m.b.H. zur Verfügung gestellt wurden.

Generell war vom Stadtrechnungshof Wien festzustellen, dass allen Tilgungsanleihen ähnliche bzw. vergleichbare Bedingungen zugrunde lagen, geringfügige Unterschiede wurden im gegenständlichen Bericht aufgezeigt. Die Anleihebedingungen sämtlicher prüfungsgegenständlichen Anleihen sahen eine variable Verzinsung auf Basis eines definierten EURIBORS zuzüglich eines Aufschlages vor.

Die Einschau zeigte weiters, dass sich im Prüfungszeitraum aufgrund des stetig abnehmenden allgemeinen Zinsniveaus die jährlichen Zinsaufwendungen aus Anleihen beträchtlich verringerten. Zur Absicherung der aus den Tilgungsanleihen resultierenden Forderungen der Anleihegläubigerinnen musste die ebswien hauptkläranlage Ges.m.b.H. ihre Entgeltansprüche aus der Kooperationsvereinbarung gegenüber der Stadt Wien verpfänden.

Die durch die langfristigen Tilgungsanleihen aufgenommenen Finanzmittel dienten ausschließlich zur Finanzierung von langfristigen Investitionen in den Ausbau der Hauptkläranlage Wien sowie der projektbezogenen Kanalnetzbauten. Da die Tilgungsanlehen Laufzeiten von 25 Jahren aufweisen, liegt durch die 25-jährige Abschreibungsdauer der damit finanzierten Sachanlagen Fristenkongruenz vor bzw. stimmen die Fristen zur Kapitalüberlassung und Kapitalbindung überein. Durch diese Fristenkongruenz wird sichergestellt, dass die ebswien hauptkläranlage Ges.m.b.H. auch künftig ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Die laufend erwirtschafteten Cashflows ermöglichen der ebswien hauptkläranlage Ges.m.b.H., die regelmäßig wiederkehrenden Tilgungsraten ordnungsgemäß zu bestreiten.

Die Einschau ergab Empfehlungen hinsichtlich des bilanziellen Ausweises von Zinsabgrenzungen, sowie künftig auch Neukonditionierungen bzw. Umschuldungen von bereits genehmigten Anleihen dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen.

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