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MA 11, Fahrzeugsicherheit, Instandhaltung und Verwendung des Fuhrparks

Die Einschau in den Fuhrpark der Magistratsabteilung 11 zeigte, dass die Fristen für die wiederkehrenden Begutachtungen gemäß Kraftfahrgesetz 1967 nicht in allen Fällen eingehalten wurden. Die wiederkehrenden Prüfungen einer mobilen Hubarbeitsbühne gemäß Arbeitsmittelverordnung wurden nicht lückenlos durchgeführt und nicht entsprechend im Prüfungsbuch dokumentiert.

Weitere Feststellungen betrafen die Dokumentation der einzelnen Dienstfahrten, die Evaluierung der Einführung eines elektronischen Fahrtenbuches sowie die Einhaltung des Führerscheingesetzes.

Die Wartungen und Reparaturen wurden entsprechend den Angaben der Herstellerinnen im gebotenen Umfang und zeitgerecht durchgeführt. Die laufenden Kosten dafür waren plausibel.

Die Empfehlungen zur Einhaltung der Begutachtungs- und Prüfungsfristen zielen auf die Vermeidung von Haftungsrisiken ab.

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