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MA 7, Verein Wiener Symphoniker, Prüfung der Gebarung, Nachprüfung; Subventionsprüfung

Die Wiener Symphoniker sind ein international anerkanntes, bedeutendes Orchester Wiens. Sie sind ein eigener Rechtsträger und damit auch in ihren künstlerischen und kaufmännischen Entscheidungen unabhängig.

Den anerkannt hervorragenden Leistungen des Orchesters standen allerdings nachhaltige finanzielle Probleme entgegen, wobei die Förderungen der Stadt Wien permanent unabdingbarer Finanzierungsbestandteil waren. Dies wurde unterlegt durch verschiedene Kennzahlen Ende des Jahres 2015: Jahresfehlbetrag rd. 1,30 Mio. EUR, Bilanzverlust rd. 64 Mio. EUR oder einer fiktiven Schuldentilgungsdauer von rd. 93 Jahren. Der Verein Wiener Symphoniker war als Dienstleistungsbetrieb vor allem durch Personalkosten belastet, die durch die in der Vergangenheit getroffenen Regelungen kurzbzw. mittelfristig kaum veränderbar waren.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 6. Dezember 2005 verpflichtete sich die Stadt Wien für den Fall einer Liquidation des Vereines zur Abdeckung der Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen etc. Diese Garantie der Stadt Wien war an Bedingungen gekoppelt, wie der Umsetzung weiterer Reformschritte, einer Anpassung des Pensionsstatuts an eine zeitgemäße Form sowie einer Gleichbehandlung mit den Gemeindebediensteten und Kultureinrichtungen, die von der Stadt Wien gefördert werden. Nach Ansicht des Stadtrechnungshofes Wien waren diese Vorgaben bis zum Zeitpunkt der Prüfung nicht zur Gänze erfüllt worden.

Trotz der zahlreichen Feststellungen und Empfehlungen war vom Stadtrechnungshof Wien festzuhalten, dass dem nunmehrigen Intendanten die Notwendigkeit von Reformen durchaus bewusst ist und er engagiert nach und nach Verbesserungspotenziale nützt. Mit dem Antritt des jetzigen Intendanten wurden erste budgetwirksame Reformschritte gesetzt.

Die Magistratsabteilung 7 war aufzufordern, die jährliche Förderungsvereinbarung auch von der vollständigen Umsetzung aller notwendigen Reformschritte abhängig zu machen sowie die künftigen jährlichen Betriebsförderungen zur Erhöhung des Reformwillens des Vereines Wiener Symphoniker mit dem derzeitigen Betrag zu deckeln.

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