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Tennis 500 Lizenz GmbH, Prüfung der Errichtung und der Erfüllung des Gesellschaftszweckes

Die Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. war ursprünglich Lizenzhalterin und gleichzeitig Veranstalterin des ATP Tennisturniers in der Wiener Stadthalle. Im Jahr 2010 schloss die Gesellschaft eine Vereinbarung, auf deren Grundlage die Agenden der Veranstalterin des ATP Tennisturniers eine Privatfirma übernahm und die dafür benötigten Räumlichkeiten in der Wiener Stadthalle anmietete.

Im Jahr 2015 ergab sich die Möglichkeit, eine von der Stadt Valencia (Spanien) gehaltene ATP 500 Lizenz gegen eine ATP 250 Lizenz zuzüglich einer finanziellen Abgeltung zu tauschen. Daraus resultierte die Gründung der Tennis 500 Lizenz GmbH, welche die Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. und eine weitere Privatfirma zu gleichen Teilen errichteten.

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Beweggründe für die Errichtung der Tennis 500 Lizenz GmbH und die Erfüllung ihres Gesellschaftszweckes einer Prüfung und konnte feststellen, dass das Ziel, das ATP Tennisturnier aufzuwerten und gleichzeitig den Veranstaltungsort Wien abzusichern, erreicht wurde.

Als Resultat der im Jahr 2015 erfolgten Aufwertung der Veranstaltung zu einem ATP 500 Tennisturnier erzielte die Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. aus der Vermietung der für das Tennisturnier benötigten Räumlichkeiten erstmals seit 2010 wieder einen positiven Deckungsbeitrag.

Zusammenfassend hielt der Stadtrechnungshof Wien fest, dass die Mitwirkung der Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. am durchgeführten Lizenztausch und an der Errichtung der Tennis 500 Lizenz GmbH einschließlich der in diesem Zusammenhang von ihr abgeschlossenen Verträge als zweckmäßig und zielführend zu beurteilen ist. Die Tennis 500 Lizenz GmbH hat im betrachteten Zeitraum ihren Gesellschaftszweck erfüllt.

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