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Central Danube Region Marketing & Development GmbH, Prüfung sicherheitstechnischer Einrichtungen beim Betrieb des Twin City Liners

Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die sicherheitstechnischen Einrichtungen der beiden Twin City Liner einer Prüfung. Bei diesen beiden Fahrgastschiffen, welche im Jahr 2006 bzw. 2008 in Betrieb gingen, handelt es sich um sogenannte Katamarane, also Schiffe mit zwei parallel angeordneten fest verbundenen Schiffsrümpfen.

Die Prüfung ergab, dass die für die Sicherheit und den Betrieb erforderlichen technischen Anlagen beider Schiffe durch sachkundige Personen überprüft und dokumentiert wurden. Der allgemeine Zustand der Betriebsanlagen ließ auf ordnungsgemäße und laufend durchgeführte Wartungsarbeiten schließen.

Hinsichtlich der Rettungsmittel für Passagiere an Bord konnte sich der Stadtrechnungshof Wien davon überzeugen, dass diese auf den Schiffen vorhanden waren. Festgestellt wurde allerdings, dass die jährlich durchgeführten visuellen Kontrollen der Einzelrettungsmittel nicht dokumentiert wurden.

Für jedes Fahrgastschiff ist eine Sicherheitsrolle auszuarbeiten, welche die Schadensszenarien für die Fälle Havarie, Feuer an Bord, Evakuierung der Fahrgäste und Person über Bord beschreibt. Der Stadtrechnungshof Wien beanstandete, dass der Schadensfall "Havarie" nicht in der Sicherheitsrolle angeführt wurde und der Sichtvermerk der Überprüfungskommission fehlte.

In der jüngeren Vergangenheit wurden gemäß dem Schengener Grenzkodex vorübergehend zwischen Österreich und der Slowakei Grenzkontrollen wieder eingeführt. Für ein Beförderungsunternehmen sind daher Aufgaben entsprechend dem Fremdenpolizeigesetz 2005 wahrzunehmen. Der Stadtrechnungshof Wien stellte fest, dass das Personal des Twin City Liners für diese Obliegenheiten nicht ausreichend geschult war.

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