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MA 5 und MA 6, Prüfung der Erbringung des Nachweises der offenen Bestellungen aufgrund der Rechnungsabschlussprüfung 2015

Infolge der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2015 wurde der Ausweis der offenen Bestellungen (Vorbelastungen), der gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 zu erbringen war, einer Einschau unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass die Stadt Wien die Erbringung des Nachweises der am Schluss des Finanzjahres offenen Bestellungen (Vorbelastungen) im Rahmen ihrer Rechnungsabschlüsse bislang nicht umsetzte. Weiters waren die für die Erstellung eines solchen Nachweises erforderlichen Daten aus dem Rechnungswesen der Stadt Wien nicht generierbar.

Abschließend wurde die Durchführung einer Evaluierung angeregt, um zumindest für die auf Grundlage der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 noch zu erstellenden Rechnungsabschlüsse einen entsprechenden Nachweis erbringen zu können.

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