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Prüfung der Kooperation zwischen dem Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser und der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund

Der Krankenanstaltenverbund und das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser arbeiteten bereits seit mehreren Jahren in diversen Bereichen zusammen. Der Stadtrechnungshof Wien unterzog die Umsetzung von zwei hiezu getroffenen Vereinbarungen zur Kooperation einer Prüfung.


Die erste Vereinbarung war mit dem Ziel der Entlastung von zwei Universitätskliniken des Allgemeinen Krankenhauses abgeschlossen worden. Gemäß dieser wurden von der Universitätsklinik für Unfallchirurgie und der Universitätsklinik für Orthopädie entlassene Patientinnen bzw. Patienten in zwei Häusern des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser remobilisiert bzw. weiter betreut. Die Zusammenarbeit der beiden Kooperationspartner war vom Stadtrechnungshof Wien grundsätzlich zu würdigen. Angesichts der inhärenten Problemstellungen empfahl der Stadtrechnungshof Wien der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund, künftig in seinen Krankenanstalten eine ausreichende Zahl an Betten für Remobilisation/Nachsorge zu realisieren.


Die zweite Vereinbarung sollte der Steigerung der Betreuungsqualität sowie der Nutzung von Synergieeffekten dienen. Vereinbart waren die Teilnahme von Bewohnerinnen bzw. Bewohnern von Pflegeeinrichtungen der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund am Klubbetrieb des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser, das gegenseitige Anbieten von Seminar- und Praktikumsplätzen, der Ausbau der ärztlichen Zusammenarbeit und die Durchführung eines Projekts im Diversitätsmanagement.


Anhand der Prüfung zeigte sich, dass die gesteckten Ziele nur rudimentär umgesetzt waren. Infolgedessen sollte die Kooperationsvereinbarung neu gestaltet werden, wobei die von beiden Kooperationspartnern tatsächlich angestrebte Zusammenarbeit festzulegen sowie deren konkrete Ausgestaltung zu präzisieren und rasch umzusetzen wäre.

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