Inhaltsverzeichnis

MA 7, Prüfung der Kunstwerke in städtischen Wohnhausanlagen; Teil 1: Plastiken

Kunstwerke sind seit den 1920er-Jahren in städtischen Wohnhausanlagen integriert. Die rd. 1.300 Kunstwerke in städtischen Wohnhausanlagen umfassen Profanplastiken, Denkmäler, sakrale Kleindenkmäler, Gedenktafeln und wandgebundene Kunstwerke (Mosaike, Sgraffitos, Wandmalereien, Reliefs, wandgebundene Plastiken etc.). Die Erhaltung der Kunstwerke in städtischen Wohnhausanlagen lag betreffend die oben genannten, mit Ausnahme der wandgebundenen Kunstwerke, in der Zuständigkeit der Magistratsabteilung 7.


Die wiederkehrenden Überprüfungen hinsichtlich Stand- und Verkehrssicherheit der in den Zuständigkeitsbereich der Magistratsabteilung 7 fallenden Kunstwerke wurden im Weg der Magistratsabteilung 34 zeit- und fachgerecht durchgeführt. Die in städtischen Wohnhausanlagen aufgestellten Plastiken befanden sich überwiegend in einem bautechnisch guten Zustand.


Der Stadtrechnungshof Wien stellte aber fest, dass eine Plastik Schäden aufwies. Diese Plastik wurde augenscheinlich als Spielgerät benutzt, obwohl deren Eignung als solches nicht geklärt war. Bei einer weiteren Plastik erachtete der Stadtrechnungshof Wien aufgrund der Nähe zu einem Spielplatz die Aufstellung eines Warnschildes mit einem Hinweis auf ein Betretungsverbot als erforderlich. Anzumerken war auch, dass die Magistratsabteilung 7 betreffend eine augenscheinlich mutwillige Beschädigung eines Kunstwerkes keine Strafanzeige erstattete.


Die vorliegende Prüfung des Stadtrechnungshofes Wien trägt zur Erhaltung von Kulturgut im öffentlichen Raum sowie zur Wahrung dessen Verkehrssicherheit bei.

Vollständiger Text