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MA 34, Prüfung der Beflaggung von Amtsgebäuden

Die Beflaggung von öffentlichen Verkehrsflächen und städtischen Gebäuden hatte nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien bzw. gemäß dem Erlass vom 30. Jänner 2017, MDK-37133-1/17, Besorgung der Geschäfte der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors, durch die Magistratsdirektion - Präsidialabteilung veranlasst zu werden. Die Beflaggungen erfolgten nach Genehmigung der Magistratsdirektion - Präsidialabteilung, Referat Ehrenzeichenkanzlei bei den durch die Magistratsabteilung 34 verwalteten Gebäuden durch die Magistratsabteilung 34.


Empfohlen wurde die Evaluierung, inwieweit die Antragstellung und Genehmigung dienststelleneigener Beflaggungen und die Etablierung einer zentralen Ansprechstelle für sämtliche Beflaggung städtischer Gebäude sinnvoll erscheinen. Die Verschriftlichung der Arbeitsabläufe wurde angeregt.


Der Magistratsabteilung 34 wurden die Aktualisierung der von ihr geführten Übersicht der Beflaggungen und eine verstärkte Kontrolle der vorliegenden Genehmigung von Beflaggungen empfohlen.

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