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MA 69, Prüfung des Verkaufes von Kleingärten; Nachprüfung

Das damalige Kontrollamt unterzog im Jahr 2013 den Verkauf von Kleingärten durch die Magistratsabteilung 69 einer Prüfung. Die stichprobenweise Einschau im Zuge der nunmehrigen Nachprüfung zeigte Verbesserungspotenziale vor allem im Bereich der internen Verfahrensdokumentation auf.


Weiters ergab die Nachprüfung, dass die Magistratsabteilung 69 bis auf einen Punkt allen damals ausgesprochenen Empfehlungen nachkam. So wurde unter anderem eine einheitliche Liste der zentralen Liegenschafts- und Nutzungsevidenz erstellt und regelmäßig befüllt. Das Bearbeitungsentgelt für die Vertragserrichtung wurde angehoben, die Verkäufe anhand wirtschaftlicher Kriterien überprüft, nachvollziehbare Stellungnahmen mit den wesentlichen Elementen eines Sachverständigengutachtens erstellt und der abteilungsinterne Schriftverkehr elektronisch abgewickelt. Weiters prüfte die Magistratsabteilung 69 empfehlungsgemäß unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung, ob die Befassung des genannten Gemeinderatsausschusses tatsächlich in allen Verkaufsfällen notwendig war.


Lediglich die damalige Empfehlung, die für die Verwendung des Elektronischen Aktes notwendige Genehmigung gem. § 53 der Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien zu erwirken und die Anwendung des Elektronischen Aktes in jenen Bereichen auszubauen, in denen eine sinnvolle Anwendung möglich erscheint, wurde noch nicht umgesetzt. Die geprüfte Stelle erklärte dies durch die Notwendigkeit von schriftlichen Originalurkunden für die grundbücherliche Durchführung, wodurch ein gänzlicher Verzicht auf Originale in Papierform unmöglich war. Sobald die Voraussetzungen für die Einführung eines Elektronischen Aktes zumindest für den elektronischen Posteingang gegeben wären, sollte eine diesbezügliche Umsetzung erfolgen.

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