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Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen, Prüfung von Gasleitungsinstandsetzungen in städtischen Wohnhausanlagen; Nachprüfung

Die Nachprüfung des Stadtrechnungshofes Wien zeigte, dass die Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen den im Rahmen seiner Erstprüfung ausgesprochenen Empfehlungen weitgehend nachkam.


Die Zuständigkeiten hinsichtlich Erhaltungs- und Wartungsverpflichtungen wurden für sämtliche Gasanlagenteile festgelegt. Betreffend die periodische Überprüfung von gasversorgten Waschmaschinen und Wäschetrocknern, die Wartung der Gasherde in Dienstwohnungen, die Erhaltung der Be- und Entlüftungsöffnungen in den Zählerkastentüren sowie Maßnahmen infolge demontierter Erdungsanlagen wurde Vorsorge getroffen. Für die Überprüfung von Gasleitungen auf Dichtheit wurde vertraglich bedungen, dass Messstreifen des Druckprüfgerätes vorzulegen sind. Zwecks Verifizierung der Ergebnisse solcher Überprüfungen durch Mitarbeitende der Unternehmung Stadt Wien Wiener Wohnen wurden Checklisten aufgelegt. Außerdem wurde in einer technischen Richtlinie festgelegt, dass Absperreinrichtungen hinsichtlich Zugänglichkeit vierteljährlich zu überprüfen sind. Die farbliche Markierung bzw. Kennzeichnung von Gasleitungen in den von der Erstprüfung betroffenen fünf städtischen Wohnhausanlagen wurde mittlerweile großteils umgesetzt.


In einer von der Erstprüfung betroffenen städtischen Wohnhausanlage wurde die farbliche Markierung der Gasleitungen nicht zeitgerecht veranlasst. Außerdem fiel auf, dass der im Rahmen der Erstprüfung ausgesprochenen Empfehlung, für die Überprüfung von geschraubten Gasanlagenteilen die Anwendung eines Gaskonzentrationsmessgerätes zu bedingen, bislang nicht nachgekommen wurde. Daher wurde diese Empfehlung neuerlich ausgesprochen. Um künftig verstellte Zugänge zu Absperreinrichtungen möglichst hintanzuhalten, wurde der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen empfohlen, Überlegungen hinsichtlich dahingehender Präventivmaßnahmen anzustellen.

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