Inhaltsverzeichnis

Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen, bauwirtschaftliche Prüfung einer Wohnhaussanierung

Die städtische Wohnhausanlage in Wien 9, D'Orsay-Gasse 3 - 5 wurde aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustandes von der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen als sanierungsbedürftig eingestuft. Unter Inanspruchnahme von Förderungsmitteln nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz waren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2005 geplant, der Baubeginn erfolgt jedoch erst rd. zehn Jahre später.


Im Juli 2007 beauftragte die Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen eine Firma mit den Baumanagerleistungen und zu deren Unterstützung für die Vergaben eine externe Rechtsanwaltskanzlei.


Bei einigen Leistungsvergaben kam es zu mehrfachen Verlängerungen der Zuschlagsfristen, wobei der Umstand für diese Verlängerungen nicht ersichtlich war. So verzögerten sich die Zuschlagserteilungen durch die Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen um bis zu 18 Monate. Dadurch ergaben sich bei den beauftragten Professionistenleistungen Mehrkosten basierend auf den Preisindexerhöhungen.


Während der Planungs- und Ausführungsphase kam es zu oftmaligem Wechsel der für die Umsetzung des Projektes zuständigen Personen bei der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen. In den Jahren 2010 bis 2017 waren insgesamt fünf Teamleitende sowie drei Projektverantwortliche für die Durchführung der Sanierung zuständig. Somit war keine Kontinuität in der Wahrnehmung der Funktionen gegeben, woraus mangelnde Kommunikation bzw. unvollständige Weitergabe von Informationen und Unterlagen resultierten.


Die Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen erklärte Mitte August 2015 schriftlich den Rücktritt vom Baumanagervertrag. Die zur Verifizierung der Sachlage wesentlichen Unterlagen konnten dem Stadtrechnungshof Wien allerdings nicht vorgelegt werden. Die Sanierung wurde fortan als sogenannte Eigensanierung durchgeführt. Aufgrund der erheblichen Spannungen im Projektablauf wurde mit April 2016 ein neuer Projektverantwortlicher eingesetzt. Dies deshalb, weil bis dahin Nachkostenforderungen, Rechnungen und Schlussrechnungen unbehandelt blieben sowie förmliche Übernahmen der Leistungen größtenteils nicht stattfanden.


Zum Prüfungszeitpunkt lagen weder die Schlussrechnungen für die Leistungen der Baumeisterarbeiten, Dachdecker-, Spengler- und Zimmererarbeiten, Tischlerarbeiten, Malerarbeiten, Blitzschutz noch jene des Elektrounternehmens, das nach dem Konkurs der ursprünglichen Elektroinstallationsfirma eingesetzt wurde, vor. Aufgrund eines anhängigen Gerichtsverfahrens zwischen der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen und der Firma für die Fenstertauscharbeiten, lag auch diese Schlussrechnung nicht vor. Es konnte von der Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen keine Aussage über die tatsächlichen Sanierungskosten getätigt werden.


Die Sanierungsarbeiten begannen im März 2015, wobei die Übernahmen für einen Großteil der Gewerke Mitte Juli 2017 stattfanden. Die Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen bestätigte auf den Niederschriften zu den Übernahmen jeweils die Einhaltung der Leistungsfrist. Diese Angaben widersprachen allerdings den Aufzeichnungen in den Bautagesberichten, welche von den ausführenden Firmen erstellt wurden. Den Unterlagen lagen keine Nachweise zur einvernehmlichen Verlängerung der jeweiligen Leistungsfrist bei.

Vollständiger Text