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Wiener Stadtwerke Holding AG, Gestaltung und Abwicklung des Beteiligungsmanagements Prüfungsersuchen gem. § 73e Abs. 1 WStV vom 30. Dezember 2015, 2. Teil

Der FPÖ-Gemeinderat Herr Mag. Dr. Alfred Wansch richtete gem. § 73e Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung an den Stadtrechnungshof Wien das Ersuchen, die Beteiligungsverhältnisse der damaligen Wiener Stadtwerke Holding AG, insbesondere auch der "STPM Städtische Parkraummanagement Gesellschaft mbH", der "Parkraum Wien Management GmbH", der "Wiener Stadtwerke Beteiligungsmanagement GmbH" sowie der "HH 59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH", zu prüfen.


Aufgrund der im Prüfungsersuchen abgefragten Themenkomplexe berichtet der Stadtrechnungshof Wien über das Ergebnis seiner Einschau in mehreren Berichten, wobei sich der vorliegende auf die Fragestellungen
1) Gibt bzw. gab es neben jenem bei der HH 59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH im Rahmen des Beteiligungswesens im Wiener Stadtwerke-Konzern weitere Treuhandverhältnisse mit Dritten?
2) Wie bilden bzw. bildeten sich diese Treuhandschaften in den Büchern und Protokollen sowie dem Berichtswesen des Wiener Stadtwerke-Konzerns ab?
3) Welche Festlegungen zur Gestaltung und Abwicklung des Beteiligungswesens zwischen der damaligen Wiener Stadtwerke Holding AG und den einzelnen Beteiligungsgesellschaften wurden für Treuhandverhältnisse im Rahmen des Beteiligungswesens getroffen?
bezieht.


Der Stadtrechnungshof Wien stellte fest, dass im gesamten Wiener StadtwerkeKonzern in den Geschäftsjahren 2014 bis zum Zeitpunkt der Einschau im dritten Quartal 2017 keine Treuhandverhältnisse mit Dritten vorlagen. Die im Zuge der damaligen Errichtung der HH 59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH abgeschlossene Treuhandschaft war Ende 2013 aufgelöst worden.


Wie bereits in einem früheren Bericht des Stadtrechnungshofes Wien aufgezeigt, erfolgte die Bilanzierung der Gesellschafteranteile der HH 59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH abgeschlossene Treuhandschaft war Ende 2013 aufgelöst worden.


Wie bereits in einem früheren Bericht des Stadtrechnungshofes Wien aufgezeigt, erfolgte die Bilanzierung der Gesellschafteranteile der HH59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH bei der damaligen Muttergesellschaft STPM Städtische Parkraummanagement Gesellschaft mbH als Treuhänderin gemäß den unternehmensrechtlichen Bestimmungen. Mit Auflösung der Treuhandschaft im Jahr 2013 und des erfolgten Forderungsverzichtes im Jahr 2014 wies die Wipark Garagen GmbH als Rechtsnachfolgerin der STPM Städtische Parkraummanagement Gesellschaft mbH den Gesamtverlust in der Höhe von rd. 0,44 Mio. EUR in ihren Büchern aus.


Bezüglich des Berichtswesens war festzustellen, dass zur Gründung der HH59 Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH und während ihres Bestehens laufend über den Stand des Garagenprojektes in den Aufsichtsratssitzungen der Muttergesellschaft STPM Städtische Parkraummanagement Gesellschaft mbH sowie der Wipark Garagen GmbH als deren Rechtsnachfolgerin berichtet wurde. Zusätzlich wäre jedoch das bestehende Treuhandverhältnis auch im Beteiligungsspiegel des Geschäftsberichtes der damaligen Wiener Stadtwerke Holding AG bzw. des Wiener Stadtwerke-Konzerns auszuweisen gewesen.


Zur Wahrung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit wurde weiters empfohlen, auch die Gründe für das Eingehen von Treuhandverhältnissen zu dokumentieren.

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