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MA 36, Tätigkeit der Theaterkommission; Folgeprüfung

Im Jahr 2015 unterzog der Stadtrechnungshof Wien die Tätigkeit der Theaterkommission einer Prüfung. Kritikpunkte waren unter anderem die Behandlung von vorgefundenen Mängeln hinsichtlich der Vorschreibung von Maßnahmen zu deren Behebung und abschließender Kontrolle.


Seit einer Änderung des Wiener Veranstaltungsgesetzes im Jahr 2016 waren Revisionen von Veranstaltungsstätten mit über 2.000 Personen Fassungsvermögen von der Magistratsabteilung 36 durchzuführen. Die Prüfung durch den Stadtrechnungshof Wien ergab beispielsweise, dass die Einschauten detaillierter erfolgten und die Behebung von vorgefundenen Mängeln effektiv nachverfolgt wird.


Das durch die Gesetzesänderung erforderliche geänderte Procedere brachte für die Magistratsabteilung 36 einen Mehraufwand in den Bereichen der Organisation und Dokumentation sowie auch für die Vertretenden der Veranstaltungsstätten einen zeitlichen Mehraufwand für die Durchführung der Revisionen. Aus sicherheitstechnischer Sicht waren insbesondere die augenscheinliche Berücksichtigung des genehmigten Konsenses bei den Revisionen und die detailliertere Betrachtung der Veranstaltungsstätten positiv zu bewerten.

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